Verwicklung oder Verschlingung von Faden, Schnur, Band, Seil, Tauwerk, … oder ein Geschwindigkeitsmaß.

Das „Wachstumschancengesetz“ wurde im Bundesrat am 22. März beschlossen. Der Begriff Knoten trifft es ganz gut, denn es gab bis zum Ende einige Verschlingungen, aber jetzt nimmt das Ganze Geschwindigkeit auf.

Ab dem 01.01.2025 wird es eine Annahmepflicht für „elektronische Rechnungen“ (E-Rechnung) im Bereich B2B geben. Wichtig: Der Rechnungsempfänger muss hier nicht mehr zustimmen.
Ab dem 01.01.2028 wird es keine Papierrechnungen mehr geben (im Bereich B2B).

Was ist eine E-Rechnung?
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich. (vgl. https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/was-ist-eine-e-rechnung/ )
Welche Formate sind künftig zulässig?

Diese und andere Fragen beantworten wir im Webinar am 26. April 2024
Agenda:

§ Zeitplan
§ Übergangsfristen
§ Formate
§ Technische Herausforderungen
§ Datenschutz/-sicherheit
§ Umsetzung in ELO Invoice / ELO for DATEV
§ Ihre Fragen

Anmeldung
Für unsere Kunden und Interessenten sind die Veranstaltungen aus der Reihe webinar[at]idnds kostenfrei.
Hier der
Link zur Teilnahme.